Finanztest – es gab auch schon einmal bessere Berichte als den über das Unternehmen AFA AG und Prismalife

Auch wir lesen natürlich gern die Berichte von Finanztest, denn so mancher Bericht ist durchaus hilfreich für unsere eigene Arbeit. Überrascht waren wir am heutigen Tage allerdings über den Bericht über die AFA AG und damit im Zusammehang dem Unternehmen Prismalife. Der Versicherungsvermittlungsmarkt ist eigentlich für uns ein uninteressanter Markt auf diebewertung.de, weil es ein regulierter Markt ist, wo ALLE Vermittler einen Sachkundenachweis und Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit benötigen, um diese Tätigkeit überhaupt ausüben zu dürfen. Es geht in dem heutigen Artikel augenscheinlich auch vorrangig nicht um die Beratungsqualität sondern um die Anwerbung von Mitarbeitern und dem unternehmerischen Zusammenhang zwischen der AFA AG und der Prismalife aus Liechtenstein. Es gibt hunderte von diesen Stellenangeboten, wo eine Stelle als "Datenerfasser/in" angeboten wird. Nicht nur bei der AFA AG kommt dann schnell heraus, dass es sich um eine Versicherung handelt. Ist das schlimm? Jeder, der sich heute um einen Job bemüht, googelt doch nach dem Unternehmen, wo er sich vorstellen soll. Also weiss er oder sie genau, um welche Art eines Unternehmens es sich handelt und könnte selber entscheiden, ob er sich da vorstellen will. Unterstellt er googelt nicht, geht zum Vorstellungsgespräch hin und das gefällt ihm nicht, dann kann er doch auch absagen,oder? Egal bei welchem Jobangebot, es wird doch keiner gezwungen dies anzunehmen. Manchmal macht "Versuch aber auch klug". Auch die Ausführungen zu Prismalife können wir in manchem Bezug nicht nachvollziehen. Da wird exemplarisch ein Fall von vor 12 Jahren für die Beratungsqualität des Unternehmens angeführt. Ist das seriös? Offen bleibt dabei, unterstellt dies war so, ob der beratene Kunde nicht heute mehr Geld zur Verfügung haben würde, als wenn er seine Verträge hätte bestehen lassen. Auch das wäre ja eine Möglichkeit. Auch eine "Verstrickung" wie von Finanztest suggeriert, sehen wir zwischen den Unternehmen nicht, wenn der Anteil am Umsatz mit der Prismalife von Seiten der AFA AG so stimmt. Es wäre sicherlich zielführender gewesen, Mitarbeiter in der Beratung zu testen. Davon hat der geneigte Kunde mehr. 

Der Artikel nimmt auch Bezug auf ein Urteil des BGH zur Kostenausgleichsvereinbarung der Prismalife. Auch hier stimmt der Kern der Aussage nicht, denn der BGH hat explizit entschieden, dass eine separate Kostenvereinbarung zu einem Versicherungsvertrag möglich und in Ordnung ist (Honorarmodell). Er hat nur ausgeführt, dass im vorliegenden Fall in der von der Prismalife genutzten Vereinbarung aus Sicht des BGH dann fehlerhaft war. Stellt man diese Fehler ab, dann hat man eigentlich das Honoarmodell, deren Verfechter wir seit langem sind.

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Thomas Bremer

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